Habilitieren am Fachbereich Humanwisschenschaften
Habilitationsverfahren richten sich nach der (opens in new tab) der Technischen Universität Darmstadt vom 29.06.2011/Allgemeine Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Habilitationsordnung
Der Fachbereich Humanwissenschaften hat darüber hinaus (opens in new tab) erlassen. besondere Bestimmungen
Im Folgenden sind die wichtigsten Verfahrensschritte aufgeführt:
Habilitationsgesuch
Die Zulassung zur Habilitation setzt eine herausragende Promotion mit der Bewertung „Ausgezeichnet“ oder „Sehr gut“ voraus.
Vor der Zulassung kann ein Antrag auf Annahme als Habilitand oder als Habilitandin gestellt werden.
Bewerber:innen haben ein schriftliches Gesuch um Zulassung zur Habilitation mit dem Titel der Habilitationsschrift an den Dekan oder die Dekanin zu richten. Es ist anzugeben, für welches Fach die Habilitation angestrebt wird. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Übersicht des Lebens- und Bildungsganges
• Zeugnisse bestandener akademischer und staatlicher Prüfungen
• Unterlagen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit
• Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen (möglichst mit Belegexemplaren)
• Habilitationsschrift in sechs Ausfertigungen
• Schriftliche Erklärung, dass die Habilitationsschrift – abgesehen von in ihr ausdrücklich genannten Hilfen – selbständig verfasst worden ist
• Schriftliche Erklärung über frühere gescheiterte Habilitationsverfahren, ggf. mit genauen Angaben
• Vorschlag mit drei Themen für den Habilitationsvortrag
Vollzug der Habilitation
Nach der positiven Entscheidung über die Annahme der Habilitationsschrift (§ 9 Abs. 1) und über das Ergebnis der gesamten Habilitationsleistung im Anschluss an den Habilitationsvortrag und das wissenschaftliche Gespräch (§ 10 Abs. 6) sind innerhalb von drei Monaten vier Ausfertigungen der Habilitationsschrift an die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt abzuliefern. Danach vollzieht der Fachbereich die Habilitation, indem der Dekan oder die Dekanin die Urkunde aushändigt. Die Aushändigung soll anlässlich des öffentlichen Vortrags (Antrittsvorlesung) stattfinden.