Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik
Im Folgenden finden Sie Informationen und Formulare, die für Sie als Studierende des Fachbereich 3 Humanwissenschaften relevant sein könnten.
Anmeldeformulare des Fachbereich 3 Humanwissenschaften.
Häufig gestellte Fragen
Informationen zu den Studiengängen
Dieser Studiengang wird zum 30. September 2016 endgültig geschlossen. Eine Rückmeldung zum WS16/17 wird nicht möglich sein. Alle Leistungen für den Abschluss müssen bis 30. September 2016 erbracht sein, wenn der Abschluss noch erreicht werden soll. Siehe Seite 17
Ausführungsbestimmungen zum Magisterstudiengang Pädagogik (1989)
Ausführungsbestimmungen zum Magisterstudiengang Pädagogik (2004) sind in der Satzungsbeilage auf Seite 144 zu finden
Studienordnung zum Magisterstudiengang Pädagogik (2004)
Hilfreiche Informationen zum Studiengang MAG Pädagogik (1989) vom Lernzentrum der Pädagogik
Hilfreiche Informationen zum Studiengang MAG Pädagogik (2004) vom Lernzentrum der Pädagogik
Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Arts Pädagogik (2011).
unverbindliche Studiengangsinformation
Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich rechtsverbindlich in der veröffentlichten Satzungsbeilage, inklusive Studien- und Prüfungsplan.
Ausführungsbestimmungen, Studien- und Prüfungsplan und Kompetenzbeschreibungen sind in Satzungsbeilage ab S. 67 zu finden.
Diejenigen Studierenden, welche bereits vor dem Antritt oder während des Pädagogik-Studiums ein Praktikum oder eine praktikumsähnliche Tätigkeit (FSJ, Ausbildung, Aushilfstätigkeit) abgeleistet haben, können Sie unter den, in dem Dokument „Praktikumsordnung“ genannten Bedingungen, diese Zeit als Praktikum anerkennen lassen. Dafür müssen sie einen schriftlichen, formlosen Antrag zusammen mit dem Zeugnis/der Bescheinigung über diese Zeit im Studienbüro Humanwissenschaften einreichen.
Praktikumsordnung sind in der Satzungsbeilage auf Seite 22 zu finden
Bevor der Wahlpflichtbereich begonnen werden kann, muss das Formular „WPF-Wahl“ vollständig ausgefüllte im Studienbüro abgegeben werden. Erst nachdem im Studienbüro die WPF-Wahl in TUCaN eingetragen wurde sind Anmeldungen zu WPF-Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen möglich. Ein Wechsel der einmal festgelegten WPF-Wahl bedarf eines Antrags bei der zuständigen Prüfungskommission. Anmeldungen über den Gesamtkatalog alle Kurse in TUCaN zum WPF sind nicht möglich.
Unverbindliche Studiengangsinformation
Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in den Satzungsbeilagen 2018-IV ab Seite 254 zu finden.
Sie finden hier ein Informationsschreiben bezüglich der neuen Ordnung und des Prüfungsordnungswechsels. Es wird dringend empfohlen alle Informationen sorgfältig zu lesen und zur Beratung in das Studienbüro Humanwissenschaften zu kommen. Erst nach dieser Beratung sollten Sie ggf. die Erklärung zum Wechsel auf die „neue“ Ordnung des Studiengangs B.A. Pädagogik (2018) im Studienbüro abgeben, da diese Erklärung nur einmalig und damit endgültig verbindlich abgegeben werden kann.
Informationen zum Studiengang Lehramt an Gymnasien finden Sie auf diesen Seiten.
Informationen zum Studiengang Lehramt an Gymnasien finden Sie auf diesen Seiten.
Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Education Körperpflege (2017).
Äquivalenzerlass des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.
Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – „Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)“über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt.
Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Education Körperpflege (2017).
Äquivalenzerlass des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.
Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – „Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)“über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt.
unverbindliche Studiengangsinformation
Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Education Körperpflege (2017).
Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in Satzungsbeilage ab S. 52 zu finden.
Änderungen für das Fach Physik finden Sie in dieser Satzungsbeilage ab Seite 211.
Ein Prüfungsordnungswechsel auf die Ordnung Bachelor of Education Körperpflege (2014) ist nicht mehr möglich, die folgenden Informationen verbleiben lediglich zur besseren Nachvollziehbarkeit der PO-Wechsel auf den Webseiten.
Äquivalenztabelle B.Ed. Körperpflege
Äquivalenztabelle Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften im B.Ed.
Hier finden Sie ein Informationsschreiben sowie häufige Fragen und Antworten bezüglich der neuen Ordnung und des Prüfungsordnungswechsels zum Download. Es wird dringend empfohlen alle Dokumente sorgfältig zu lesen und zur Beratung in das Studienbüro Humanwissenschaften zu gehen. Erst nach dieser Beratung sollten Sie die Erklärung zum Wechsel oder zum Verbleib in der „alten“ oder „neuen“ Ordnung des Studiengangs B.Ed. Körperpflege im Studienbüro abgeben, da diese Erklärung nur einmal und damit entgültig verbindlich abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des ZfL sowie dem Arbeitsbereich Mode und Ästhetik.
Die Ordnung der Sporteingangsprüfung ist in der Satzungsbeilage zu finden.
Äquivalenzerlass des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.
Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – „Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)“über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt.Information zu dem Übergang von den alten Ordnungen zu den neuen Ordnungen im B.Ed Körperpflege und M.Ed. Sportwissenschaft sowie häufige Fragen und Antworten rund um den Übergang
unverbindliche Studiengangsinformation
Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in den Satzungsbeilagen 2016-III ab Seite 46 und 2014-II ab Seite 52 zu finden. Die Regelungen der älteren Prüfungsordnungen gelten weiterhin, sofern sie nicht durch die jüngere Prüfungsordnung geändert wurden.
Änderungen für das Fach Physik finden Sie in der Satzungsbeilage ab Seite 211.
Hier finden Sie ein Informationsschreiben bezüglich der neuen Ordnung und des Prüfungsordnungswechsels zum Download. Es wird dringend empfohlen alle Informationen sorgfältig zu lesen und zur Beratung in das Studienbüro Humanwissenschaften zu kommen. Erst nach dieser Beratung sollten Sie ggf. die Erklärung zum Wechsel auf die „neue“ Ordnung des Studiengangs B.Ed. Körperpflege (2017) im Studienbüro abgeben, da diese Erklärung nur einmalig und damit endgültig verbindlich abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des ZfL, sowie auf den Seiten des Arbeitsbereichs Mode und Ästhetik.
Die Ordnung der Sporteignungsprüfung ist in der Satzungsbeilage ab Seite 94 zu finden.
Äquivalenzerlass des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.
Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – „Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)“über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt. Information zu dem Übergang von den alten Ordnungen zu den neuen Ordnungen im B.Ed Körperpflege und M.Ed. Sportwissenschaft, sowie häufige Fragen und Antworten rund um den Übergang.
Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die Sie aber nicht abschließen möchten. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Master of Arts Bildungswissenschaften – Bildung in globalen Technisierungsprozessen (2013)
Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in der Satzungsbeilage zu finden
Informationen zur Eingangsprüfung Ordnung des Studiengangs – Anlage I – Kompetenzen und Kritierien
Unverbindliche Studieninformation
Erläuterungen zum Modulhandbuch
Teilzeitstudium Musterstudienplan Master Bildungswissenschaften
unverbindliche Studiengangsinformation
Auf Grund von geänderten Bedingungen zu § 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die Sie aber nicht abschließen möchten. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich rechtsverbindlich in der veröffentlichten Satzungsbeilage, inklusive Studien- und Prüfungsplan.
Ausführungsbestimmungen, Studien- und Prüfungsplan und Kompetenzbeschreibungen sind in der Satzungsbeilage ab S. 62 zu finden
Teilzeitstudium Musterstudienplan Master Bildungswissenschaften
Die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt finden Sie in der Satzungsbeilage.
Sie haben Fragen?
Vielleicht können wir sie Ihnen schon in unserer Rubrik Häufig gestellte Fragen beantworten.
Ansonsten stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich während der Öffnungszeiten oder per Telefon und E-Mail zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns bei jedem Kontakt Ihre Matrikelnummer und vor allem Ihren Studiengang mit.