Wo erhalten die Studierenden die Informationen rund um den Vernetzungsbereich?

Die Informationen sind in den Studienordnungen auf den Seiten des ZfL veröffentlicht (http://www.zfl.tu-darmstadt.de/studium/gymnasien/studienordnung_2/studienordnung_lag_.de.jsp) und in der Satzungsbeilage 2017_II ab Seite 167.

In TUCaN erscheint folgender Text bei der Anmeldung von Modulen oder Veranstaltungen aus dem Vernetzungsbereich:

Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich:

Wenn Sie in Ihrem Studium „Lehramt am Gymnasium“ (LaG) mindestens ein MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Chemie, Physik, Biologie) studieren, dann müssen Sie im Pflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Mathematik als gemeinsame Sprache der Naturwissenschaften“ belegen und dürfen dies nicht im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches belegen.
Wenn Sie in Ihrem LaG-Studium kein MINT-Fach studieren, dann müssen Sie im Pflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus“ belegen und dürfen dies nicht im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches belegen.

Wahlpflichtbereich:

Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Informatik ist, dann dürfen Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplusnicht belegen.
Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Sport ist, dann dürfen Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Körper und Bewegungnicht belegen.
Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Deutsch ist, und Sie im Curriculum dieses Faches sich für das Modul „Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften“ in der Didaktik-Vertiefung entschieden haben, dann können Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften“ nicht mehr belegen.