Promovieren am Fachbereich Humanwissenschaften
Der Fachbereich Humanwissenschaften bietet seinen Nachwuchswissenschaftler:innen innerhalb seiner Forschungsschwerpunkte ein herausragendes Forschungsumfeld. Sie haben Ihr Masterstudium oder ein vergleichbares Universitätsstudium erfolgreich beendet und überlegen, ob eine Promotion der nächste Schritt sein kann? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten einer internen oder externen Promotion.
Grundlagen der Promotion an unserem Fachbereich sind:
- Allgemeine Bestimmungen der Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) , 9. Novelle, seit 15.2.2024 in Kraft (PDF)
- Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs 3 (wird in neuem Tab geöffnet) , erschienen am 10.03.2022
Umfangreiche Informationen zur Promotion an der Technischen Universität Darmstadt sind unter Promovieren an der TU Darmstadt zu finden.
Verliehene Doktorgrade
Der Fachbereich Humanwissenschaften verleiht die akademischen Grade:
- Pädagogik: Dr. phil. (philosophiae)
- Psychologie: Dr. phil. (philosophiae) oder Dr. rer. nat. (rerum naturalium)
- Sportwissenschaften: Dr. phil. (philosophiae) oder Dr. rer. nat. (rerum naturalium)
Die Entscheidung über die Art des zu verleihenden akademischen Grades trifft der Promotionsausschuss.
Regelabschlüsse am Fachbereich
Für die Annahme als Doktorand:in sind in der Regel folgende Studienabschlüsse nachzuweisen:
- Master of Arts Pädagogik, Bildungswissenschaften
- Master of Science Psychologie, Kognitionswissenschaft
- Master of Science Cognitive Science, Psychologie in IT
- Master of Arts Sportwissenschaft
- Staatsexamen Lehramt an Gymnasien mit entsprechenden Fächern
- Master of Education
Weitere Regelabschlüsse entnehmen Sie den Besonderen Bestimmungen des FB 3.
Wenn kein Regelabschluss für die Fächer im Fachbereich Humanwissenschaften vorliegt, kann dennoch promoviert werden, wenn beispielsweise:
- Das Promotionsvorhaben im interdisziplinären Interesse ist
- Der Abschluss durch Auflagen/Eignungsfeststellungsverfahren einem Regelabschluss gleichgestellt wird
- Der Abschluss für das Promotionsvorhaben besonders relevant ist
In diesen Fällen muss vom Betreuer:in eine Stellungnahme zum Annahmegesuch beigefügt werden.
FAQ zu Promotionen an der TU Darmstadt
Registrierung
Für eine Promotion ist eine Einschreibung als Promotionsstudierender oder Promotionsstudierende optional, die Online-Registrierung ist verpflichtend. Für Stipendiat:innen wird die Einschreibung empfohlen.
Sofern Sie sich für eine Promotion registrieren oder einschreiben möchten, benötigen Sie zunächst die schriftliche Betreuungszusage Ihres Betreuers oder Ihrer Betreuerin.
Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zur Einschreibung/Registrierung.
Annahmeverfahren
Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in ist vor dem Beginn der Promotionstätigkeit zu stellen.
Erforderliche Antragsunterlagen für den Promotionsausschuss sind:
- Antrag auf Annahme als Doktorand:in
- Lebenslauf
- Kopie der zur Promotion berechtigenden Urkunde
- Exposé, wenn vorhanden
- Exposé zwingend, wenn kein Regelabschluss des Fachbereichs vorliegt
- Nachweis der Registrierung
Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen an das Dekanat.
Betreuungsvereinbarung
Der Fachbereich empfiehlt, die bestehende Betreuungsvereinbarung (wird in neuem Tab geöffnet) des Fachbereichs Humanwissenschaften abzuschließen.
Nach der Fertigstellung der Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Promotionsausschusses.
Immer einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (Promotionsgesuch)
- Dissertation in 3-facher Ausfertigung (Vorgaben zum Titelblatt einer Dissertation (wird in neuem Tab geöffnet) )
- Eine identische elektronische Fassung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie der Diplom-/Masterurkunde
- Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten (Deutsche Version, (wird in neuem Tab geöffnet) Englische Version (wird in neuem Tab geöffnet) )
- Nachweis über die Bezahlung der Promotionsgebühr (100 Euro) bei:
Sparkasse Darmstadt
BLZ 50850150
Kto.-Nr.704300
IBAN DE36 5085 0150 0000 7043 00
Projekt-Nr. 40100191
Bezeichnung „Promotionsgebühren“
Bei kumulativer Dissertation zusätzlich:
- Erklärung der Referierenden nach § 9 Abs. 5 PO/AT der Promotionsordnung
- Erklärung zur Abgrenzung der selbstständigen Leistung nach § 9 Abs. 5 PO/AT inkl. Originalunterschrift aller Ko-Autor:innen
- Erklärung zu Veröffentlichungen im Rahmen der kumulativen Dissertation nach § 9 Abs. 4 PO/AT und BB FB 3
Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen an das Dekanat.
Prüfung des Antrages im Promotionsausschuss
Der Antrag wird im Promotionsausschuss behandelt und Sie werden anschließend postalisch informiert.
Prüfungskommission
Der Promotionsausschuss setzt die Prüfungskommission auf Vorschlag des Doktoranden oder der Doktorandin ein. Unterbreiten Sie gerne Vorschläge für die Besetzung der Prüfungskommission unter Berücksichtigung der Promotionsordnung.
In der Disputation trägt der Promovend oder die Promovendin seine oder ihre eigene Dissertation oder ein eigens gewähltes Thema aus dem Bereich der Dissertation vor einer Prüfungskommission vor. Der Vortrag soll 30 Minuten nicht überschreiten. Anschließend findet eine ca. einstündige Verteidigung der Dissertation statt.
Veröffentlichung
Die Publikation der Dissertationsschrift kann als elektronische Veröffentlichung oder als Verlagsveröffentlichung vorgenommen werden.
Nach bestandener Prüfung hat der Doktorand oder die Doktorandin die Dissertation unter Berücksichtigung der Auflagen der Prüfungskommission innerhalb eines Jahres zu veröffentlichen.
Die zu veröffentlichende Fassung wird von dem Erstreferenten oder von der Erstreferentin auf die Erfüllung eventueller Auflagen geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Doktorand oder die Doktorandin ist verpflichtet, bei Printveröffentlichung durch einen Verlag der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung vier Pflichtexemplare aus der Auflage der Dissertation abzuliefern, die der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt überlassen bleiben. Bei elektronischer Veröffentlichung ist kein Pflichtexemplar in Schriftform bei der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seite der Universitäts- und Landesbibliothek.
Aushändigung der Doktorurkunde
Sobald die Veröffentlichung durch die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt nachgewiesen ist, kann die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde an den Doktoranden oder die Doktorandin vollzogen werden. Von diesem Zeitpunkt an ist der oder die nunmehr Promovierte berechtigt, den Doktorgrad zu führen.