Wer ist für welchen Teil innerhalb des LaG-Studiums für Beratung und Verwaltung zuständig?
Wer ist für welchen Teil innerhalb des LaG-Studiums für Beratung und Verwaltung zuständig?
Das LaG-Studium ist komplex und die Zuständigkeiten sind für verschiedene Bereiche unterschiedlich verteilt:
Das Studienbüro FB 3, wir, ist für die Grund-/Bildungswissenschaften einschließlich Schulpraktischen Studien 1/Praxisphase I und II/Grundpraktikum und Wahlpflichtbereich in den Grund-/Bildungswissenschaften sowie den bildungswissenschaftlichen Anteil im Vernetzungsbereich zuständig https://www.humanw.tu-darmstadt.de/studienbuero_humanw/index.de.jsp
Die Studienbüros der jeweiligen Fächer, sind für die jeweiligen Fächer zuständig -
https://www.tu-darmstadt.de/studieren/studierende_tu/studienorganisation_und_tucan/kontakt_4/Studienbueros.de.jsp
darunter wieder das Studienbüro FB 3, wir, für das Fach Sport.
Das ZfL ist bei LaG-Studierenden (nicht bei B./M.Ed.) zuständig für:
- den übrigen, nicht-bildungswissenschaftlichen Teil des Vernetzungsbereichs,
- das Praxissemester,
- Koordination Schulpraxis/Verteilung der Plätze in den Praktika
- die Leistungsübersicht (zur Anmeldung zum Staatsexamen),
- übergeordnete Beratung und Koordination PO-Wechsel (wenn die Ordnung insgesamt gewechselt wird),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Fach- oder Uniwechsel),
- Nachteilsausgleich,
- Bafög/Studienkredit,
- Beratung für Schwangere und stillende LaG-Studierende,
also alles, was nicht den Grund-/Bildungswissenschaften einschließlich dem bildungswissenschaftlichen Anteil im Vernetzungsbereich oder den Fächern zugeordnet ist
https://www.zfl.tu-darmstadt.de/studienbuerolehramt
Der zentrale Studierendenservice ist für überfachliche Verwaltungsvorgänge, wie Bewerbung, Zulassung, Fachwechsel, Beurlaubung, Exmatrikulation, Semesterbeitrag, Studienbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung, … zuständig – https://www.tu-darmstadt.de/studieren/studieren_von_a_bis_z/artikel_details_de_en_188933.de.jsp
Die Prüfungsstelle der hessischen Lehrkräfteakademie ist für Anerkennung bisheriger Leistungen (vor Beginn des LaG-Studiums erbrachte Leistungen) und die wissenschaftliche Hausarbeit sowie Staatsexamensprüfung zuständig https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/pruefungsstellen/pruefungsstelle-in-darmstadt