Ich studiere noch im Bachelorstudiengang und werde nicht rechtzeitig zum nächsten Semester fertig, um in den Masterstudiengang zu wechseln bzw. habe noch etwas Zeit in meinem Stundenplan, kann ich schon Masterleistungen erbringen?

In den APB (wird in neuem Tab geöffnet)ist dies wie folgt geregelt:

§ 20 Fachprüfungen und Studienleistungen

(3) Studierende in einem Bachelorstudiengang können bis zu 30 CP als freiwillige Zusatzprüfungen im Rahmen von Modulen aus einem entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang der TU Darmstadt anmelden und erwerben. Leistungspunkte und Prüfungsleistungen der vorgezogenen Module werden einschließlich eventueller Fehlversuche bei Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs angerechnet.

(4) Die Ausführungsbestimmungen können die Zulassung zu Prüfungen nach Abs. 3 von erreichten Mindestleistungspunkten in dem Studiengang, in dem der Prüfling immatrikuliert ist oder der Ableistung von bestimmten Modulen in diesem Studiengang abhängig machen. Die Ausführungsbestimmungen können zusätzlich für bestimmte Mastermodule, insbesondere Abschlussmodule, die Möglichkeit zum Ablegen von solchen Prüfungen ausschließen. Auch im Falle der vorgenannten Einschränkungen müssen Masterleistungen nach Abs. 3 im Umfang von mindestens 30 CP wählbar sein.

Das bedeutet, dass Sie Module des Masterstudiengangs beginnen dürfen, doch dabei gilt es zu beachten:

1. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie mit den Masterleistungen beginnen dürfen. Welche das sind, lesen Sie bitte individuell in der Satzungsbeilage nach. Diese finden Sie jeweils bei dem Studiengang, den Sie studieren auf den Seiten: Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik, Psychologie und Sportwissenschaft.

2. Ihnen stehen nicht alle Module des Masterstudiengangs zur Verfügung. Welche Sie belegen können finden Sie in TUCaN unter: Veranstaltungen -> Anmeldung -> Vorgezogene Masterleistungen. Module, die Sie dort nicht finden, sind nicht für die vorgezogenen Masterleistungen zugelassen. Veranstaltungen und Prüfungen, die Sie ohne Anmeldung in TUCaN antreten, werden nicht gewertet und fließen nicht in Ihren Studienverlauf ein. Auch nachträglich ist keine Anerkennung dieser Leistungen möglich.

3. Wenn Sie mehr als 30 CP erwirtschaften, dann verbleiben die chronologisch jüngsten Module, welche die Grenze überschreiten im Bachelorstudiengang als „Sonstige Leistungen“ und müssen im Masterstudiengang erneut vollständig studiert (einschließlich Prüfungsleistungen) werden. Diese Noten werden nicht übertragen, die CPs werden nicht anerkannt. Es werden auch keine „Teile von Modulen“ anerkannt, so kann es z.B. auch passieren, dass Module im Wert von 24 CP umgehängt werden, da mit dem Umhängen des nächsten Moduls 32 CP vorliegen würden, was die Grenze überschreiten würde.

4. Fehlversuche werden in den Masterstudiengang übertragen.

5. Begonnene Module werden ebenfalls umgehängt. Wenn diese nicht rechtzeitig umgehängt werden, dann gelingen Lehrveranstaltungsanmeldungen nicht, sobald Sie in den Masterstudiengang umgeschrieben sind. Sollten Sie zu Beginn des Masterstudiums mit solchen angefangenen Modulen Probleme in der Anmeldung haben, so wenden Sie sich bitte umgehend an das Studienbüro.

Außerdem ist eine Zulassung unter Vorbehalt und Doppeleinschreibung in den Masterstudiengang neben dem Bachelorstudiengang möglich, wenn mind. 160 curriculare CP im Bachelorstudiengang erreicht wurden und form- und fristgerecht eine Bewerbung auf den Masterstudiengang abgeschickt wurde. Nähere Information erhalten Sie hier Bewerbung für interne Studierende