Prüfungsangelegenheiten

Informationen rund um das Thema Prüfungsangelegenheiten

  • Wo finde ich allgemeine Informationen zu Prüfungsangelegenheiten und die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen?

  • Ich bin krank und kann nicht zur Prüfung antreten, was muss ich tun?

  • Wie kann ich extern erbrachte Leistungen (Auslandssemester, früheres Studium,..) anerkennen lassen?

  • Ich bin durch eine Prüfung gefallen, bzw. konnte an der Prüfung nicht teilnehmen (krank oder ähnliches), bin ich automatisch zur Nachprüfung angemeldet?

  • Ich möchte noch im selben Semester die Nachprüfung antreten, finde aber in TUCaN keinen Anmeldebutton. Warum ist das so und was muss ich tun, um zu der Prüfung angemeldet zu sein?

  • Wie lange kann gegen die Bewertung einer Klausur Widerspruch eingelegt werden?

  • Ich habe die Anmeldefrist zu einer Prüfung in TUCaN verpasst und habe mich auch nicht fristgerecht an das Studienbüro bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung gewandt, kann ich noch zur Prüfung antreten?

  • Ich habe in vergangenen Semestern eine Veranstaltung besucht und möchte nun, ohne die Veranstaltung noch einmal zu besuchen, die dazugehörige Leistung erbringen. Wie melde ich mich dazu in TUCaN an?

  • Ich möchte eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) beantragen

  • Ich möchte meine Gutachten von der Abschlussarbeit haben, unter welchen Umständen werden sie ausgehändigt?

  • Kann eine andere Person im Studienbüro für mich Unterlagen abholen?

  • Muss ich alle Module, die ich innerhalb des Studienverlaufs begonnen habe zu Ende bringen?

  • Wie erfolgt die Exmatrikulation, was muss ich dabei beachten?