Prozess der Thesisabgabe ab dem 27. März 2020

Der neue Prozess der Thesisabgabe hat sich ab dem 27.3.2020 grundsätzlich geändert. Es müssen keine schriftlichen Exemplare der Thesis abgegeben werden.

20.08.2021

Nach Rücksprache mit dem Studiendekan ist der neue Prozess der Abgabe der Thesis ab dem 27.3.2020 folgendermaßen geregelt:

1. Die fertige Thesis (inklusive unterschriebener Erklärung) speichern Sie als PDF-A ab und laden diese in TUbama fristgerecht hoch.

2. Sie senden die unterschriebene Erklärung per E-Mail fristgerecht an das Studienbüro. Wir können dies nur annehmen, wenn

* Sie die Erklärung entweder über Ihre studentische E-Mail-Adresse (siehe auch (*)) der TU Darmstadt an uns senden, oder

* Sie mit der Erklärung (als PDF) gleichzeitig Ihren Personalausweis gescannt mitsenden.

Dabei gilt „Wir benötigen nur Vor-und Nachname, die Anschrift und die Gültigkeitsdauer zur Identifizierung. Wir weisen darauf hin, dass die übrigen Daten geschwärzt werden sollen (zum Beispiel die Zugangs-und Seriennummer, die Staatsangehörigkeit, die Größe, die Augenfarbe, das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone). Nach der Feststellung der Identität ist die Kopie oder die Datei zu vernichten und nur zu vermerken, dass die Identität durch Kopie des PA geklärt ist.“

(*) ACHTUNG: die studentische E-Mail-Adresse sollte die Form haben:

Vorname.nachname@stud.tu-darmstadt.de

Bitte passen Sie dies gegebenenfalls an.

3. Wir kopieren daraufhin Ihre Arbeit aus TUbama in einen Ordner in einer Hessenbox (damit ist gleichzeitig die Sichtprüfung verbunden).

4. Wir verbuchen Ihre Abgabe der Thesis in tucan.

5. Wir fordern die Gutachter_innen auf die Thesis aus der Hessenbox zu holen und die fertigen Gutachten an das Studienbüro zu schicken bzw. senden.

Vorlage – Erklärung zur Abschlussarbeit digital nach §22 (7) APB