Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik

Hier finden Sie Informationen und Formulare zum Studiengang Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik.

Die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt finden Sie in der Satzungsbeilage 2021-II (wird in neuem Tab geöffnet).

Informationen zu den Studiengängen

Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Arts Pädagogik (2011)

Ausführungsbestimmungen (wird in neuem Tab geöffnet)

Modulhandbuch (2008) (wird in neuem Tab geöffnet)

Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet)

Studien- und Prüfungsplan (wird in neuem Tab geöffnet)

Übersicht BA Pädagogik (wird in neuem Tab geöffnet)

Teilzeitstudienplan (wird in neuem Tab geöffnet)

Teilzeitstudium

Fachstudienberatung

unverbindliche Studiengangsinformation

Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich rechtsverbindlich in der veröffentlichten Satzungsbeilage, inklusive Studien- und Prüfungsplan.

Ausführungsbestimmungen, Studien- und Prüfungsplan und Kompetenzbeschreibungen sind in Satzungsbeilage ab S. 67 zu finden.

Diejenigen Studierenden, welche bereits vor dem Antritt oder während des Pädagogik-Studiums ein Praktikum oder eine praktikumsähnliche Tätigkeit (FSJ, Ausbildung, Aushilfstätigkeit) abgeleistet haben, können Sie unter den, in dem Dokument „Praktikumsordnung“ genannten Bedingungen, diese Zeit als Praktikum anerkennen lassen. Dafür müssen sie einen schriftlichen, formlosen Antrag zusammen mit dem Zeugnis/der Bescheinigung über diese Zeit im Studienbüro Humanwissenschaften einreichen.

Praktikumsinformationen (wird in neuem Tab geöffnet)

Praktikumsordnung sind in der Satzungsbeilage auf Seite 22 zu finden

Übersicht (wird in neuem Tab geöffnet)

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Wahlpflichtfach Wahl (wird in neuem Tab geöffnet)

Bevor der Wahlpflichtbereich begonnen werden kann, muss das Formular „WPF-Wahl“ vollständig ausgefüllte im Studienbüro abgegeben werden. Erst nachdem im Studienbüro die WPF-Wahl in TUCaN eingetragen wurde sind Anmeldungen zu WPF-Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen möglich. Ein Wechsel der einmal festgelegten WPF-Wahl bedarf eines Antrags bei der zuständigen Prüfungskommission. Anmeldungen über den Gesamtkatalog alle Kurse in TUCaN zum WPF sind nicht möglich.

Teilzeitstudienplan (wird in neuem Tab geöffnet)

Teilzeitstudium

Fachstudienberatung

Unverbindliche Studiengangsinformation

Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in den Satzungsbeilagen 2018-IV (wird in neuem Tab geöffnet) ab Seite 254 zu finden.

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Sie finden hier ein Informationsschreiben (wird in neuem Tab geöffnet) bezüglich der neuen Ordnung und des Prüfungsordnungswechsels. Es wird dringend empfohlen alle Informationen sorgfältig zu lesen und zur Beratung in das Studienbüro Humanwissenschaften zu kommen. Erst nach dieser Beratung sollten Sie ggf. die Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet) zum Wechsel auf die „neue“ Ordnung des Studiengangs B.A. Pädagogik (2018) im Studienbüro abgeben, da diese Erklärung nur einmalig und damit endgültig verbindlich abgegeben werden kann.

Äquivalenztabelle. (wird in neuem Tab geöffnet)

Fachstudienberatung

Wahlpflichtfach Wahl (wird in neuem Tab geöffnet)

Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in den Satzungsbeilagen 2021-I (wird in neuem Tab geöffnet) ab Seite 3 zu finden.

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Hier finden Sie ein Informationsschreiben (wird in neuem Tab geöffnet) bezüglich der neuen Ordnung und des Prüfungsordnungswechsels. Es wird dringend empfohlen alle Informationen sorgfältig zu lesen und zur Beratung in das Studienbüro Humanwissenschaften zu kommen. Erst nach dieser Beratung sollten Sie ggf. die Erklärung zum Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet) auf die „neue“ Ordnung des Studiengangs B.A. Pädagogik (2021) im Studienbüro abgeben, da diese Erklärung nur einmalig und damit endgültig verbindlich abgegeben werden kann.

Fachstudienberatung

Äquivalenztabelle (wird in neuem Tab geöffnet)

Studien- und Prüfungsplan (wird in neuem Tab geöffnet)

Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Education Körperpflege (2017).

Modulbeschreibung (wird in neuem Tab geöffnet)

Äquivalenzerlass (wird in neuem Tab geöffnet) des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.

Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (wird in neuem Tab geöffnet) "über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt.

Studien- und Prüfungsplan (wird in neuem Tab geöffnet)

Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Education Körperpflege (2017).

Modulbeschreibung (wird in neuem Tab geöffnet)

Äquivalenzerlass (wird in neuem Tab geöffnet) des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.

Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (wird in neuem Tab geöffnet) "über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt.

unverbindliche Studiengangsinformation

Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die aber nicht mehr abgeschlossen werden möchten. Ebenfalls gelten neue Regeln ab wann vorgezogene Masterleistungen begonnen werden dürfen. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Bachelor of Education Körperpflege (2017).

Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in Satzungsbeilage ab S. 52 zu finden.

Änderungen für das Fach Physik finden Sie in dieser Satzungsbeilage ab Seite 211.

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Ein Prüfungsordnungswechsel auf die Ordnung Bachelor of Education Körperpflege (2014) ist nicht mehr möglich, die folgenden Informationen verbleiben lediglich zur besseren Nachvollziehbarkeit der PO-Wechsel auf den Webseiten.

Äquivalenztabelle B.Ed. Körperpflege (wird in neuem Tab geöffnet)

Äquivalenztabelle Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften im B.Ed. (wird in neuem Tab geöffnet)

Hier finden Sie ein Informationsschreiben (wird in neuem Tab geöffnet) sowie häufige Fragen und Antworten (wird in neuem Tab geöffnet) bezüglich der neuen Ordnung und des Prüfungsordnungswechsels zum Download. Es wird dringend empfohlen alle Dokumente sorgfältig zu lesen und zur Beratung in das Studienbüro Humanwissenschaften zu gehen. Erst nach dieser Beratung sollten Sie die Erklärung zum Wechsel oder zum Verbleib in der „alten“ oder „neuen“ Ordnung des Studiengangs B.Ed. Körperpflege im Studienbüro abgeben, da diese Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet) nur einmal und damit entgültig verbindlich abgegeben werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des ZfL sowie dem Arbeitsbereich Mode und Ästhetik.

Die Ordnung der Sporteingangsprüfung ist in der Satzungsbeilage zu finden.

Äquivalenzerlass (wird in neuem Tab geöffnet) des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.

Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (wird in neuem Tab geöffnet) "über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt.Information (wird in neuem Tab geöffnet) zu dem Übergang von den alten Ordnungen zu den neuen Ordnungen im B.Ed Körperpflege und M.Ed. Sportwissenschaft sowie häufige Fragen und Antworten rund um den Übergang (wird in neuem Tab geöffnet)

unverbindliche Studiengangsinformation

Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in den Satzungsbeilagen 2016-III (wird in neuem Tab geöffnet) ab Seite 46 und 2014-II (wird in neuem Tab geöffnet) ab Seite 52 zu finden. Die Regelungen der älteren Prüfungsordnungen gelten weiterhin, sofern sie nicht durch die jüngere Prüfungsordnung geändert wurden.

Änderungen für das Fach Physik finden Sie in der Satzungsbeilage ab Seite 211.

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Äquivalenztabelle (wird in neuem Tab geöffnet)

Hier finden Sie ein Informationsschreiben (wird in neuem Tab geöffnet) bezüglich der neuen Ordnung und des Prüfungsordnungswechsels zum Download. Es wird dringend empfohlen alle Informationen sorgfältig zu lesen und zur Beratung in das Studienbüro Humanwissenschaften zu kommen. Erst nach dieser Beratung sollten Sie ggf. die Erklärung zum Wechsel auf die „neue“ Ordnung des Studiengangs B.Ed. Körperpflege (2017) im Studienbüro abgeben, da diese Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet) nur einmalig und damit endgültig verbindlich abgegeben werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des ZfL, sowie auf den Seiten des Arbeitsbereichs Mode und Ästhetik.

Die Ordnung der Sporteignungsprüfung ist in der Satzungsbeilage ab Seite 94 zu finden.

Äquivalenzerlass (wird in neuem Tab geöffnet) des Hessischen Kultusministeriums, dass der Abschluss Master of Education an der TU Darmstadt dem 1. Staatsexamen bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt gleichbehandelt wird.

Beschluss der Kultusministerkonferenz – Quedlingburger Beschluss – "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (wird in neuem Tab geöffnet) "über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im beruflichen Lehramt. Information (wird in neuem Tab geöffnet) zu dem Übergang von den alten Ordnungen zu den neuen Ordnungen im B.Ed Körperpflege und M.Ed. Sportwissenschaft, sowie häufige Fragen und Antworten rund um den Übergang (wird in neuem Tab geöffnet) .

Der Studiengang Bildungswissenschaften – Bildung in globalen Technisierungsprozessen mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) wurde mit Ende des Wintersemesters 2020/21 (31.03.2021) durch das Präsidium geschlossen. Satzungsbeilage (Seite 86) (wird in neuem Tab geöffnet)

 

Auf Grund von geänderten Bedingungen zu §§ 20 und 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die Sie aber nicht abschließen möchten. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich unter der Überschrift: Master of Arts Bildungswissenschaften – Bildung in globalen Technisierungsprozessen (2013)

Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in der Satzungsbeilage zu finden

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Strukturbild

Informationen zur Eingangsprüfung Ordnung des Studiengangs – Anlage I – Kompetenzen und Kritierien (wird in neuem Tab geöffnet)

Diploma Supplement (wird in neuem Tab geöffnet)

Unverbindliche Studieninformation (wird in neuem Tab geöffnet)

Erläuterungen zum Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Teilzeitstudium Musterstudienplan Master Bildungswissenschaften (wird in neuem Tab geöffnet)

Teilzeitstudium

Information zum PO-Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet)

Erklärung zum Wechsel der Ordnung des Studiengangs (wird in neuem Tab geöffnet)

Fachstudienberatung

Der Studiengang Bildungswissenschaften – Bildung in globalen Technisierungsprozessen mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) wurde mit Ende des Wintersemesters 2020/21 (31.03.2021) durch das Präsidium geschlossen. Satzungsbeilage (Seite 86) (wird in neuem Tab geöffnet)

 

unverbindliche Studiengangsinformation

Auf Grund von geänderten Bedingungen zu § 30 der APB der TU Darmstadt/Ausführungsbestimmungen der Ordnung des Studiengangs gelten neue Regeln, ob und wie häufig Module gewechselt werden können, in denen bereits eine Prüfungsleistung angemeldet worden war, die Sie aber nicht abschließen möchten. Bitte lassen Sie sich im Studienbüro diesbezüglich beraten und informieren Sie sich rechtsverbindlich in der veröffentlichten Satzungsbeilage, inklusive Studien- und Prüfungsplan.

Ausführungsbestimmungen, Studien- und Prüfungsplan und Kompetenzbeschreibungen sind in der Satzungsbeilage ab S. 62 zu finden

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Teilzeitstudium Musterstudienplan Master Bildungswissenschaften (wird in neuem Tab geöffnet)

Teilzeitstudium

Fachstudienberatung

Studien- und Prüfungsplan, Ausführungsbestimmungen und Kompetenzbeschreibungen sind in den Satzungsbeilagen 2021-I (wird in neuem Tab geöffnet) ab Seite 42 zu finden.

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Hier finden Sie bald ein Informationsschreiben bezüglich der neuen Ordnung. Wenn Sie einen Fachwechsel auf diesen neuen Studiengang anstreben, dann bewerben Sie sich bitte über TUCaN auf diesen Studiengang und informieren Sie sich unter Bewerbung zum Masterstudium.

Fachstudienberatung

Äquivalenztabelle (wird in neuem Tab geöffnet)

Dieser Studiengang wird zum 30. September 2016 endgültig geschlossen. Eine Rückmeldung zum WS16/17 wird nicht möglich sein. Alle Leistungen für den Abschluss müssen bis 30. September 2016 erbracht sein, wenn der Abschluss noch erreicht werden soll. Siehe Seite 17 (wird in neuem Tab geöffnet)

Ausführungsbestimmungen (wird in neuem Tab geöffnet) zum Magisterstudiengang Pädagogik (1989)

Ausführungsbestimmungen zum Magisterstudiengang Pädagogik (2004) sind in der Satzungsbeilage (wird in neuem Tab geöffnet) auf Seite 144 zu finden

Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet) zum Magisterstudiengang Pädagogik (2004)

Allgemeine Prüfungsbestimmungen für Diplom und Magister (wird in neuem Tab geöffnet)

Schließung des Magisterstudiengangs (wird in neuem Tab geöffnet)

Formulare

Anmeldeformular Thesis (wird in neuem Tab geöffnet)

Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet) über den PO-Wechsel

Hier (wird in neuem Tab geöffnet) finden Sie das Formular der Versuchspersonenstunden.

Weitere Informationen zur Studienteilname/Versuchspersonenstunden sind hier zu finden: https://moodle.tu-darmstadt.de, Dashboard-Semesterübergreifende Kurse-FB03 Humanwissenschaften-Studienteilnahme. Dort können auch laufende Projekte, Abschlussarbeiten, usw. gefunden werden, bei denen Sie als Versuchsperson teilnehmen können. Fragen richten Sie bitte an das Studienbüro .

Wenn Sie die notwendigen Versuchspersonenstunden gesammelt haben, dann melden Sie sich bitte über TUCaN zu dem entsprechenden Modul und zur entsprechenden Prüfungsleistung an und geben anschließend das Formular im Studienbüro ab.

Bei Problemen mit der TUCaN-Anmeldung melden Sie sich bitte unmittelbar bei uns im Studienbüro.

Zwei Hinweise:

(A) Handelt es sich um eine Datenerhebung „in Präsenz“, sollte die Versuchsleitung (studentische Hilfskraft, Bachelorandin) in der letzten Spalte unterschreiben.

(B) Handelt es sich um einen online-Versuch, genügt es, den vom Versuch gegen Ende ausgegebenen „Code“ einzutragen. Die Sekretariate haben Listen mit „legalen Codes“, um das zu überprüfen.

Das Anmeldeformular für die Thesis können Sie sich nur individuell im Studienbüro bekommen, sobald Sie das Praktikum nachweisen können. Wenn Sie das Praktikum bereits vollständig vor Beginn des Studiums absolviert haben, so müssten Sie darüber einen Nachweis haben und keine Auflage im Zulassungsschreiben, dass Sie noch Praktikumszeiten nachweisen müssen. Wenn Sie das Praktikum nur teilweise vor Beginn des Studiums des Studiums absolviert haben, so müsste in Ihrem Zulassungsschreiben vermerkt sein, wie viele Wochen Sie noch nachweisen müssen. Bitte bringen Sie das Zulassungsschreiben und den entsprechenden Praktikumsnachweis mit, um das Anmeldeformular für die Abschlussarbeit zu erhalten.

Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet) zum Wechsel oder zum Verbleib in der „alten“ oder „neuen“ Ordnung des Studiengangs B.Ed. Körperpflege

Das Anmeldeformular für die Thesis können Sie sich nur individuell im Studienbüro bekommen, sobald Sie das Praktikum nachweisen können. Wenn Sie das Praktikum bereits vollständig vor Beginn des Studiums absolviert haben, so müssten Sie darüber einen Nachweis haben und keine Auflage im Zulassungsschreiben, dass Sie noch Praktikumszeiten nachweisen müssen. Wenn Sie das Praktikum nur teilweise vor Beginn des Studiums des Studiums absolviert haben, so müsste in Ihrem Zulassungsschreiben vermerkt sein, wie viele Wochen Sie noch nachweisen müssen. Bitte bringen Sie das Zulassungsschreiben und den entsprechenden Praktikumsnachweis mit, um das Anmeldeformular für die Abschlussarbeit zu erhalten.

Das Anmeldeformular für die Thesis können Sie sich nur individuell im Studienbüro bekommen, sobald Sie das Praktikum nachweisen können. Wenn Sie das Praktikum bereits vollständig vor Beginn des Studiums absolviert haben, so müssten Sie darüber einen Nachweis haben und keine Auflage im Zulassungsschreiben, dass Sie noch Praktikumszeiten nachweisen müssen. Wenn Sie das Praktikum nur teilweise vor Beginn des Studiums des Studiums absolviert haben, so müsste in Ihrem Zulassungsschreiben vermerkt sein, wie viele Wochen Sie noch nachweisen müssen. Bitte bringen Sie das Zulassungsschreiben und den entsprechenden Praktikumsnachweis mit, um das Anmeldeformular für die Abschlussarbeit zu erhalten.

Die Erklärung zum PO-Wechsel finden Sie hier (wird in neuem Tab geöffnet) .

Das Anmeldeformular für die Thesis können Sie sich nur individuell im Studienbüro bekommen, sobald Sie 60 CP in TUCaN im Studienverlauf erreicht haben.

Das Anmeldeformular für die Thesis können Sie sich nur individuell im Studienbüro bekommen, sobald Sie 60 CP in TUCaN im Studienverlauf erreicht haben.

Zwischenprüfung Magister Pädagogik (wird in neuem Tab geöffnet)

Abschlussprüfung Magister mit Schwerpunkt Allgemeine Pädagogik/ Berufspädagogik (wird in neuem Tab geöffnet)

Bitte beachten Sie: In der Senatsitzung am 06.02.2013 wurde die Schließung des Magisterstudiengagns Pädagogik zum 30.09.2016 beschlossen. Dies betrifft sowohl das Hauptfach als auch das Nebenfach.

Nach dem 30.09.2016 können keine Abschlussprüfungen mehr abgelegt werden.

Belegnachweis (wird in neuem Tab geöffnet)

Zwischenprüfung Magister Pädagogik (wird in neuem Tab geöffnet)

Zwischenprüfung Magister Pädagogik im Nebenfach (wird in neuem Tab geöffnet)

Abschlussprüfung Magister Pädagogik (wird in neuem Tab geöffnet)

Belegnachweis (wird in neuem Tab geöffnet)

Bitte beachten Sie: In der Senatsitzung am 06.02.2013 wurde die Schließung des Magisterstudiengagns Pädagogik zum 30.09.2016 beschlossen. Dies betrifft sowohl das Hauptfach als auch das Nebenfach.

Nach dem 30.09.2016 können keine Abschlussprüfungen mehr abgelegt werden.

Sie haben Fragen?

Vielleicht können wir sie Ihnen schon in unserer Rubrik FAQ des Studienbüros beantworten.

Ansonsten stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich während der Öffnungszeiten oder per Telefon und E-Mail zur Verfügung.

Bitte teilen Sie uns bei jedem Kontakt Ihre Matrikelnummer und vor allem Ihren Studiengang mit.

Institut für Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik