Wie berechnet sich die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten?

In den jeweiligen Ausführungsbestimmungen der Ordnungen des Studiengangs ist geregelt, wie lange die Bearbeitungszeit ist, z.B. 3 Monate oder 16 Wochen.

Wenn eine Arbeit beispielsweise am 15. März beginnt, dann sind drei Monate Bearbeitungszeit: März plus 3 Monate = Juni und 15 minus 1 = der 14. Juni ist dann das Abgabedatum.

Wenn die Bearbeitungszeit in Wochen festgelegt ist, dann werden genau die Wochen gezählt. Wenn die Bearbeitungszeit 16 Wochen sind und die Arbeit am 15. März beginnt, dann ist das Abgabedatum der 4. Juli.

Wenn das Abgabedatum auf einen Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag fällt, dann endet die Bearbeitungszeit an dem nächsten darauffolgenden Werktag.