Ich bin aktuell in den letzten Zügen meiner Abschlussarbeit und …

Ich bin aktuell in den letzten Zügen meiner Abschlussarbeit und werde diese Anfang des Wintersemesters abgeben. Alle Prüfungen wurden abgelegt und bestanden und die Thesis wurde angemeldet, kann ich mich auf eigenes Risiko schon mal zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren, um mir die Semestergebühren zu sparen?

Alle abschlussrelevanten Prüfungen müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation in TUCaN angemeldet und erfolgreich abgelegt werden.

Bitte beachten Sie § 11 Abs. (1) der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen
(APB) der TU Darmstadt:

„ […] Zurzeit der Meldung bzw. der Ablegung einer Prüfung, die nicht als Prüfung nach § 20 Abs. 2 abgelegt wird, muss der Prüfling in dem betreffenden Studiengang der Technischen Universität Darmstadt immatrikuliert sein. […] Die zuständige Prüfungskommission kann in Fällen des Studienortwechsels, des Fachrichtungswechsels oder der Wiederaufnahme des Studiums auf Antrag von der Immatrikulationspflicht bei der Meldung zu einer Prüfung befreien. Über Anträge auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht in einzelnen noch anstehenden Prüfungen entscheidet die zuständige Prüfungskommission.“

Fazit: Sofern nicht einer der vorgenannten drei Gründe für Sie zutreffend ist, müssen Sie sich für das Wintersemester zurückmelden, da die Prüfungsleistung noch nicht abgelegt wurde, also die Abschlussarbeit noch nicht abgegeben wurde.

Zum Verständnis: Semestergrenzen sind keine dehnbaren Fristen, die Rückmeldung ist aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich, zudem (was hoffentlich nicht passiert) könnten Sie noch erkranken und an der Abgabe verhindert sein. Es hat bereits Fälle gegeben, bei denen das Ergebnis der Abschlussarbeit nicht ausreichend war und die Wiederholung der Abschlussarbeit nach einer vorzeitigen Exmatrikulation nicht mehr möglich war.