Muss ich alle Module, die ich innerhalb des Studienverlaufs begonnen habe zu Ende bringen?

Wahlpflichtmodule, in denen mindestens eine Prüfungsleistung angemeldet wurde und die nicht unter einen Wahlpflichtbereich der nach § 30, Abs. 6 geregelt ist, müssen abgeschlossen werden oder können in Einzelfällen individuell per Antrag abgewählt werden.