Wie sehen die Formalia zur Zwischenprüfung (neue Magisterordnung) aus?

Sie müssen den gewünschten Prüfer oder die gewünschte Prüferin im Vordruck eintragen und haben zuvor mit ihm oder ihr gesprochen, dass Sie die Zwischenprüfung ablegen möchten. Verbindliche Terminvereinbarungen und Themenstellung sind allerdings erst nach Zulassung zur Zwischenprüfung möglich.

Nach der PO 2004 können Sie auch beide Teile der Zwischenprüfung bei einem Prüfer oder einer Prüferin ablegen.

Zur Zwischenprüfung reichen Sie die Leistungsnachweise des Grundstudiums, wie auf Seite 1 des Antrags auf Zulassung zur Zwischenprüfung eingetragen, im Original ein.

Den CP-Nachweis und Belegnachweis lassen Sie sich bitte von ihrem/ihrer Prüfer_in bestätigen, da für die einzelnen Teilnahmen keine Einzelnachweise ausgestellt werden. Für die Zulassung sind im Hauptfach Pädagogik 48 CP nachzuweisen, im Nebenfach 24 CP.

Die Belegnachweise sind bei der Anmeldung vollständig, bis einschließlich des aktuellen Semesters, in einer übersichtlichen Tabelle, nach Semestern geordnet vorzulegen. Hierzu können Sie auch unsere Vorlage (wird in neuem Tab geöffnet)benutzen.

Die Unterlagen werden bitte komplett im Studienbüro des FB3 eingereicht. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen erhalten Sie dann Ihre Zulassung per Post zugesandt.

Sobald Sie die Zulassung mit der Zuordnung des Prüfers oder der Prüferin erhalten haben, können Sie den verbindlichen Prüfungstermin der mündlichen Prüfung vereinbaren und teilen uns diesen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin (Meldefrist!) schriftlich oder per E-Mail mit. Den Anmeldevordruck für die schriftliche Arbeit erhalten Sie zusammen mit der Zulassung zugeschickt.

Weitere Informationen werden auch vom Lernzentrum Pädagogik zur Verfügung gestellt