Welche Antragsmöglichkeiten zur Diplomhauptprüfung Sportwissenschaft sind möglich?

Auf Antrag ist es möglich anstelle der mündlichen Fachprüfung Informatik die Klausurnoten aus Informatik I und II als Prüfungsleistung einzubringen, die Note wird entsprechend aus den beiden Klausurergebnissen gemäß § 25 APB gemittelt.

Die Klausurnote Grundzüge der Informatik III geht ohnehin als Teilnote in die Abschlussprüfung ein.

Im Prüfungsteil Graphische Datenverarbeitung bzw. Datenbanksysteme ist ebenfalls auf Antrag eine Notenübernahme der entsprechenden Klausur möglich.

Bitte geben Sie in den Anträgen das Semester (mit Prüfer oder Prüferin) an, in welchem die jeweilige Klausur erfolgreich geschrieben wurde.