Ist mit endgültiger Schließung des Studiengangs und der damit verbundenen Exmatrikulation (keine Rückmeldung mehr möglich) jedwede Leistungserbringung unmöglich?

Nein, laut APB (3. Novelle) gilt (Auszüge):

§ 5

Bestandteile und Art der Prüfung

(1) Die Abschlussprüfung und die Zwischenprüfung bestehen aus schriftlichen und/oder mündlichen Fachprüfungen. Die Abschlussprüfung umfasst außerdem die Abschlussarbeit.

§ 11

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

(2) Die Zulassung zu einer Prüfung setzt ein ordnungsgemäßes Studium des Prüflings im Rahmen der Studienordnung im betreffenden Studiengang und die Anmeldung zur Prüfung voraus. Zur Zeit der Meldung bzw. der Ablegung einer Prüfung muss der Prüfling in dem betreffenden Studiengang der Technischen Universität Darmstadt immatrikuliert sein.

§ 14

Meldefristen

(2) Bei Einzelprüfungen (§ 19 Absatz 1 Satz 2) muss sich der Prüfling mindestens vier Wochen vor der Prüfung im zuständigen Prüfungssekretariat zur Prüfung anmelden.

Das Erbringen einer Studienleistung/eines Leistungsnachweis ist nicht mehr möglich, wenn die Person nicht mehr immatrikuliert ist.

Fachprüfungen können noch abgelegt werden, wenn sie angemeldet wurden so lange die Person noch immatrikuliert war (….Zur Zeit der Meldung […] einer Prüfung muss der Prüfling in dem betreffenden Studiengang der Technischen Universität Darmstadt immatrikuliert sein…)

Eine (erneute) Anmeldung zu einer Fachprüfung ist nach der Schließung des Studiengangs und der damit verbundenen Exmatrikulation nicht mehr möglich. Dies gilt auch, wenn die Anmeldung vergessen wurde, der Prüfungstermin wegen Krankheit nicht eingehalten werden konnte, die Prüfung nicht bestanden wurde,…

Mit (An)Meldung zur Fachprüfung ist nicht das Beantragen der Zulassung zur Abschlussprüfung gemeint. Die (An)Meldung muss das konkrete Prüfungsdatum beinhalten.

Abschlussarbeiten müssen abgegeben sein, bevor der Studiengang geschlossen ist. Nachweise von Praktika,… müssen ebenfalls alle vorher abgegeben worden sein.

Fazit: Nur das Ablegen von bereits (an)gemeldeten Fachprüfungen ist nach der Schließung des Studiengangs noch möglich, doch dies ist riskant und sollte nicht angestrebt werden.