Wie läuft das Verfahren zur Zulassung der Magister-Abschlussprüfung ab?

Die Magisterarbeit ist Teil Ihrer Abschlussprüfung. Sie müssen dementsprechend zur Abschlussprüfung zugelassen sein, um mit der Abschlussarbeit beginnen zu können.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich über das Hauptfach sowie die Nebenfächer/das zweite Hauptfach. Entsprechend sind alle Nachweise gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung bei der Anmeldung vorzulegen. Ihre Prüfungsakte wird daraufhin zusammengestellt und geht im Umlaufverfahren an die von Ihnen gewünschten Prüfer und Prüferinnen. Diese prüfen die Voraussetzungen für das jeweilige Fach und bestätigen die Bereitschaft an Ihrer Abschlussprüfung mitzuwirken. Der Umlauf dauert erfahrungsgemäß ca. 8 Wochen.

Nach erfolgter Zulassung vereinbaren Sie Ihre individuellen verbindlichen Prüfungstermine mit Ihren Prüfenden und teilen diese spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin (Meldefrist) dem Studienbüro FB3 schriftlich oder per E-Mail mit. Die Festlegung der Reihenfolge wird in der TU Darmstadt nicht vorgeschrieben, Sie stellen Ihren Prüfungsplan selbst auf. Den Vordruck zum Anmelden der Abschlussarbeit erhalten Sie zusammen mit der Zulassung zugeschickt. Prinzipiell ist die Vergabe des Themas nicht nur ein Arbeitstitel. Sollte es sich aber im Verlauf der Bearbeitungszeit ergeben, dass das Thema umbenannt werden muss, so ist es erforderlich, dass unmittelbar nachdem sich die Notwendigkeit der Änderung des Titels ergibt, ein formloser Antrag (zusammen mit einer unterschriebenen Erklärung des Betreuers, dass er mit der Umbenennung einverstanden ist) beim zuständigen Studienbüro gestellt wird.

Weitere hilfreiche Informationen zur Abschlussprüfung nach 'Alter Prüfungsordnung' und 'Neuer Prüfungsordnung' stellt auch das Lernzentrum Pädagogik zur Verfügung.