Ich habe die Anmeldefrist zu einer Prüfung in TUCaN verpasst und habe mich auch nicht fristgerecht an das Studienbüro bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung gewandt, kann ich noch zur Prüfung antreten?

In den APB der TU Darmstadt heißt es: § 14 der APB: Meldefristen

(1) […] Auf begründeten Antrag des Prüflings kann die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission in Fällen unbilliger Härte eine Nachfrist zur Anmeldung gewähren. Der Antrag ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin zu stellen.

Vollständige APB (wird in neuem Tab geöffnet)

In diesem Fall, da Sie die Anmeldefrist versäumt haben, müssen Sie einen formlosen, schriftlichen (keine E-Mail, kein Fax) Antrag an die Prüfungskommission stellen, dass Ihnen eine Nachfrist zur Prüfungsanmeldung gewährt wird. Diesen Antrag müssen Sie spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Studienbüro einreichen. (Wenn die Prüfung beispielsweise an einem Dienstag stattfindet, dann muss der Antrag am Montag eine Woche vorher im Studienbüro eingegangen sein). In dem Antrag müssen Sie begründen, warum Sie die reguläre Anmeldefrist verpasst haben und müssen die Begründung belegen. Auch müssen Sie darlegen, worin die Unbillige Härte liegt, wenn der Antrag nicht bewilligt würde. Sobald die PK dieser Nachfrist zustimmt, können Sie auf die Prüfungsleistung angemeldet werden. Ohne Anmeldung sind Sie von der Prüfungsleistung ausgeschlossen.