Ich möchte eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) beantragen
Studierende, die in einem Bachelor-, einem Masterstudiengang oder im Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung zur zweiten schriftlichen Wiederholungsprüfung.
Dazu muss fristgerecht (innerhalb eines Monats) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses im zuständigen Studienbüro ein Antrag gestellt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des . Dezernat II